Steuerliche Absetzbarkeit: Was Sie bei Sanierungen und Eigenleistungen absetzen können
Wenn Sie Ihr Haus sanieren, ist die steuerliche Absetzbarkeit, die Möglichkeit, Ausgaben für Wohnraumverbesserungen von der Steuer abzusetzen. Auch bekannt als Energieeinsparungsabzug, ist sie kein Bonus – sie ist ein Recht, das viele Hausbesitzer nicht nutzen, weil sie nicht wissen, was genau zählt. Ob Sie eine neue Heizung einbauen, die Kellerdecke dämmen oder die Fenster tauschen: Wenn es um Energieeffizienz geht, gibt es meistens eine Möglichkeit, Geld zurückzubekommen – entweder als Zuschuss von BAFA oder KfW, oder als Steuerminderung über die Einkommensteuer.
Doch es geht nicht nur um die Heizung oder Dämmung. Auch Eigenleistungen, Arbeit, die Sie selbst im Haus erledigen, etwa beim Estrich, bei der Türverbreiterung oder beim Putzen. Auch bekannt als Muskelhypothek, können Sie unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend machen – aber nur, wenn Sie die Kosten genau dokumentieren und die Arbeit in einem Sanierungsfahrplan festhalten. Und wer glaubt, dass nur Neubauten oder große Umbauten zählen, irrt: Auch bei einem 24 Jahre alten Haus oder bei der Modernisierung eines Bads gelten klare Regeln. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2025, die gesetzliche Grundlage für Energieeffizienz in Gebäuden. Auch bekannt als Sanierungspflicht, verlangt von Hausbesitzern mehr – aber bietet auch mehr Förderung, wenn Sie rechtzeitig handeln. Wer jetzt eine Wärmepumpe einbaut, die Dachsanierung plant oder die Kellerbodenabdichtung macht, kann bis zu 50 Prozent Zuschuss bekommen – vorausgesetzt, der Antrag kommt vor der Baubeginn.
Und was ist mit Schimmel? Wenn Sie ihn beseitigen, weil er durch fehlerhafte Dämmung entstanden ist, ist das nicht nur Gesundheitsschutz – es ist auch steuerlich absetzbar. Dasselbe gilt für barrierefreie Türverbreiterungen, die nicht nur für Rollstuhlfahrer wichtig sind, sondern auch als Maßnahme zur Wertsteigerung gelten. Die Fördermittel für energetische Sanierung, die Zuschüsse und günstigen Kredite, die vom Staat für Energieeffizienz bereitgestellt werden. Auch bekannt als BEG 2025, sind nicht einfach so da – sie brauchen einen Sanierungsfahrplan, eine korrekte Rechnungsstellung und oft auch einen Energieberater. Viele denken, das ist nur was für große Projekte. Aber auch kleine Maßnahmen wie die Dampfsperre im Bad oder der Wechsel zu LED-Leuchten mit richtiger IP-Schutzart können in Summe einen Unterschied machen – und steuerlich genutzt werden.
Die Liste der Möglichkeiten ist lang: von der Thermografie-Kamera, die Wärmeverluste sichtbar macht, bis zur Dachbegrünung, die nicht nur Klima schützt, sondern auch die Immobilie aufwertet. Was alle gemeinsam haben? Sie müssen dokumentiert sein. Rechnungen, Fotos, Gutachten – das ist Ihr Nachweis. Und wenn Sie das richtig machen, zahlt sich das nicht nur finanziell aus – es macht Ihr Zuhause sicherer, gesünder und wertvoller.
In den folgenden Artikeln finden Sie konkrete Anleitungen, wie Sie die steuerliche Absetzbarkeit für Ihre Sanierung nutzen – mit echten Zahlen, klaren Schritten und ohne juristischen Jargon. Ob Sie gerade planen, mitten im Bau sind oder schon fertig sind – hier finden Sie den Weg, den Sie nicht verpassen sollten.
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