Mieterauswahl bei Wohnimmobilien: So prüfen Sie Bonität, Unterlagen und Kriterien richtig

Mieterauswahl bei Wohnimmobilien: So prüfen Sie Bonität, Unterlagen und Kriterien richtig Nov, 16 2025

Warum die Mieterauswahl heute mehr als nur ein Formular ist

Ein Mieter zieht ein - und schon nach drei Monaten zahlt er nicht mehr. Die Miete bleibt aus, die Telefonate bleiben unbeantwortet. Am Ende steht eine Räumungsklage, die monatelang dauert, tausende Euro kostet und trotzdem oft scheitert. Das ist keine Ausnahme, sondern die Realität vieler privater Vermieter in Deutschland. Laut dem Deutschen Mieterbund sind 68 % aller Mietausfälle auf eine unzureichende Auswahl des Mieters zurückzuführen. In Städten wie Berlin, wo die Leerstandsquote bei nur 0,9 % liegt, wird jeder falsche Schritt teuer. Wer heute eine Wohnung vermietet, kann sich nicht mehr auf ein freundliches Gespräch und ein paar Handschlag-Vertrauen verlassen. Die Mieterauswahl ist kein lästiges Pflichtprogramm - sie ist die wichtigste Investition in die Sicherheit Ihrer Immobilie.

Die drei Säulen der sicheren Mieterauswahl

Es gibt keine Geheimformel, aber es gibt drei klare Säulen, auf denen jede gute Mieterauswahl basiert: Bonität, Unterlagen und soziale Passgenauigkeit. Alle drei müssen stimmen. Wer nur auf die Einkommensnachweise schaut, läuft Gefahr, einen Mieter zu nehmen, der zwar zahlt - aber den Hausfrieden zerstört. Wer nur auf den persönlichen Eindruck setzt, riskiert, einen zahlungsschwachen Mieter zu akzeptieren, der später die Miete nicht mehr aufbringen kann.

Die Bonität ist der Anfang. Sie bedeutet nicht, dass der Mieter ein Millionär sein muss. Es geht um Stabilität. Die Faustregel: Der Mieter sollte nicht mehr als ein Drittel seines Nettoeinkommens für die Miete ausgeben. Ein Einkommen von 2.500 Euro brutto ist bei einem Netto von etwa 1.700 Euro also gut für eine Miete von 500 bis 550 Euro. Mehr als 600 Euro wäre riskant. Bei befristeten Verträgen oder Selbstständigkeit wird es komplizierter. Hier braucht es mindestens drei Monate Gehaltsnachweise - und nicht nur eine Einmalzahlung oder Bonus. Ein Jobwechsel, der noch nicht abgeschlossen ist, ist kein sicheres Zeichen. Ein Mieter, der vor drei Monaten von einem festen Job in die Selbstständigkeit gewechselt hat, ist ein höheres Risiko als jemand mit drei Jahren festem Arbeitsverhältnis.

Was Sie unbedingt als Unterlagen verlangen müssen

Ohne Dokumente ist jede Aussage nur ein Wort. Die folgenden Unterlagen sind nicht optional - sie sind die Grundlage für eine rechtssichere Auswahl:

  • Personalausweis-Kopie: Nur so können Sie die Identität prüfen. Kein Ausweis - kein Mietvertrag.
  • Mieterselbstauskunft: Hier gibt der Interessent an, ob er schon einmal Mietschulden hatte, ob er Kinder hat, ob er Haustiere hält. Diese Angaben müssen mit den anderen Unterlagen abgeglichen werden.
  • Gehaltsnachweise der letzten drei Monate: Lohnabrechnungen, Gehaltszettel, Bankauszüge. Keine Screenshots von Apps - nur offizielle Dokumente. Bei Selbstständigen: Steuerbescheide der letzten zwei Jahre und Kontoumsätze.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Diese wird vom letzten Vermieter ausgestellt. Achtung: Manche Mieter bringen gefälschte Papiere mit. Prüfen Sie, ob der Brief auf Briefpapier des Vermieters oder einer Hausverwaltung ist. Ein einfaches PDF von einem Privatmann ist kein Beweis.
  • Schufa-Auskunft: Sie muss maximal 30 Tage alt sein. Die Auskunft zeigt, ob es Zahlungsverzögerungen, Mahnungen oder offene Forderungen gibt. Aber: Eine schlechte Schufa ist nicht immer ein Ausschlusskriterium. Studenten, Berufseinsteiger oder Menschen, die nach einer Trennung neu anfangen, können trotzdem solide Mieter sein. Hier kommt die Bonitätsprüfung ins Spiel - nicht nur die Schufa.
  • Haftpflichtversicherungsbestätigung: 78 % der professionellen Vermieter verlangen diese. Sie ist günstig, oft unter 50 Euro pro Jahr, und schützt Sie, wenn der Mieter z. B. einen Wasserschaden verursacht.

Wenn ein Interessent nur drei von sechs Unterlagen mitbringt, ist das ein Warnsignal. Kein Vermieter sollte sich unter Druck setzen lassen, nur weil die Wohnung lange leer steht. Eine Woche Wartezeit ist besser als ein Jahr Ärger.

Vermieter erklärt einem Interessenten die Hausordnung im Flur einer Wohnanlage.

Die Hausgemeinschaft - der unsichtbare Faktor

Ein Mieter, der pünktlich zahlt, aber jeden Abend bis 3 Uhr laut Musik hört, ist ein Problem. Ein Mieter, der ruhig ist, aber keine Miete zahlt, ist auch ein Problem. Die beste Mischung ist jemand, der pünktlich zahlt - und sich an die Regeln hält. Deshalb ist die soziale Passgenauigkeit oft entscheidender als die Bonität.

Ein lebhaftes Haus mit vielen jungen Leuten ist nicht der richtige Ort für einen älteren Rentner, der Ruhe braucht. Eine Wohnung mit Kindern ist nicht ideal für jemanden, der beruflich nachts arbeitet. Die Hausordnung ist kein Gesetzbuch voller Verbote - sie ist ein Vertrag über gemeinsames Leben. Fragen Sie: Wie verhält sich der Interessent in der Besichtigung? Ist er höflich zu anderen Bewohnern? Fragt er nach Lärmregeln? Hat er Haustiere? Wie viele Personen ziehen mit ein? Ein Paar mit zwei Kindern ist anders als eine WG mit vier Studenten. Beides ist legitim - aber nicht für jede Wohnung.

Ein professioneller Vermieter aus München, den ich kenne, sagt: „Ich nehme mir 15 Minuten pro Interessent, um einfach nur zuzuhören. Was sagt er über seinen letzten Wohnort? Wie spricht er über die Nachbarn? Wenn er schlecht über die alten Vermieter redet, ist das ein rotes Licht.“

Was Sie nicht fragen dürfen - und warum

Es ist verlockend: „Kommen Sie aus Deutschland?“, „Haben Sie Kinder?“, „Sind Sie verheiratet?“. Diese Fragen klingen harmlos - aber sie sind rechtswidrig. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung wegen Herkunft, Geschlecht, Familienstand, Religion oder Behinderung. Wer hier fragt, riskiert eine Klage - und Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

Was ist stattdessen erlaubt? Fragen Sie nur nach sachbezogenen Kriterien:

  • „Wie viele Personen ziehen in die Wohnung?“ (nicht: „Haben Sie Kinder?“)
  • „Haben Sie Haustiere? Wenn ja, welche?“ (nicht: „Haben Sie Hunde?“ - das könnte als Diskriminierung gelten, wenn Sie nur Katzen zulassen)
  • „Was ist Ihr Beruf?“ (nicht: „Woher kommen Sie?“)
  • „Wie lange planen Sie zu wohnen?“ (nicht: „Wann werden Sie heiraten?“)

Professionelle Vermieter nutzen standardisierte Fragebögen, die genau diese Grenzen einhalten. Laut einer Studie von HausverwalterScout.de reduziert das Diskriminierungsrisiken um 67 %. Es ist kein Verlust an Kontrolle - es ist ein Schutz vor Rechtsrisiken.

Die Digitalisierung - Fluch oder Segen?

Heute bewerben sich 45 % der Interessenten digital. Sie schicken Lebensläufe, Gehaltsnachweise und Schufa-Auskünfte als PDF. Das spart Zeit - aber es birgt auch neue Risiken. Fälschungen sind einfacher zu erstellen. Algorithmen, die automatisch „passende“ Mieter auswählen, können unbeabsichtigt diskriminieren. Ein Forschungsprojekt der TU Berlin zeigte: In 38 % der Fälle filtern digitale Tools Mieter mit ausländischem Namen oder aus bestimmten Stadtteilen automatisch heraus - ohne dass jemand das bewusst wollte.

Die neue Datenschutzverordnung verschärft die Regeln: Seit 2023 müssen Vermieter dokumentieren, warum sie eine Schufa-Auskunft verlangen. Wer das nicht tut, riskiert Bußgelder bis zu 20.000 Euro. Die Schufa darf nicht einfach „weil man das immer so macht“ angefordert werden. Sie muss begründet sein - und der Mieter muss schriftlich zustimmen.

Was tun? Nutzen Sie digitale Tools - aber prüfen Sie manuell. Ein Algorithmus sagt „ja“? Prüfen Sie trotzdem die Gehaltsnachweise. Ein Mieter hat eine gute Schufa? Fragen Sie trotzdem nach der Hausordnung. Die Technik unterstützt - sie ersetzt nicht Ihre eigene Urteilsfähigkeit.

Waage mit Mietunterlagen auf einer Seite und einem Händedruck mit Haus auf der anderen.

Was funktioniert wirklich - Erfahrungen von Vermietern

Die meisten Vermieter, die erfolgreich sind, haben ein System. Sie arbeiten nicht nach Gefühl. Sie haben eine Checkliste - und sie halten sich daran.

Ein Vermieter aus Nürnberg, der drei Wohnungen vermietet, sagt: „Ich mache jeden Interessenten durch denselben Prozess. Zuerst: Dokumente prüfen. Dann: Gespräch führen. Dann: Hausordnung erklären. Dann: Entscheidung. Wenn ein Dokument fehlt, sage ich: ‚Ich brauche das, sonst kann ich nicht weitermachen.‘“

Seine Erfahrung: Wer eine vollständige Dokumentenprüfung macht, hat 42 % weniger Mietausfälle als Vermieter, die nur „einen Eindruck“ haben. 82 % der professionellen Vermieter berichten, dass sie mit vollständigen Unterlagen weniger Konflikte im Alltag haben.

Typische Probleme? 31 % der Fälle sind falsche Angaben in der Selbstauskunft. 19 % sind gefälschte Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen. 12 % sind manipulierte Gehaltsabrechnungen. Wer die Unterlagen nicht prüft, wird betrogen.

Was Sie jetzt tun können - ein praktischer Plan

  1. Definieren Sie Ihre Zielgruppe: Welche Art von Mieter passt zu Ihrer Wohnung? Studenten? Paare? Rentner? Berufseinsteiger?
  2. Erstellen Sie eine Checkliste: Schreiben Sie auf, welche Unterlagen Sie brauchen. Drucken Sie sie aus. Geben Sie sie jedem Interessenten.
  3. Prüfen Sie jede Unterlage: Nicht nur schauen - prüfen. Vergleichen Sie Namen, Daten, Beträge. Fragen Sie nach Lücken.
  4. Führen Sie ein Gespräch: 15 Minuten reichen. Fragen Sie nach dem letzten Wohnort, den Nachbarn, den Gewohnheiten.
  5. Erklären Sie die Hausordnung: Was ist erlaubt? Was nicht? Wer macht was bei Lärm? Wer zahlt bei Schäden?
  6. Entscheiden Sie erst nach 24 Stunden: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Ein guter Mieter wartet. Ein schlechter Mieter drängt.

Der Zeitaufwand? Im Schnitt 3-5 Stunden pro Woche, wenn Sie aktiv suchen. Aber das spart Ihnen später Monate, Tausende Euro und Nerven.

Was kommt als Nächstes?

Die Zukunft der Mieterauswahl wird digitaler. Bis 2025 werden 70 % der Prozesse digitale Elemente enthalten. Aber die Grundregeln bleiben: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Die Bonität zählt - aber nicht allein. Die Unterlagen sind der Beweis. Die Passgenauigkeit ist der Schlüssel zum friedlichen Zusammenleben.

Die Mietpreisbremse, der Fachkräftemangel, die steigende Zahl von Einpersonenhaushalten - all das verändert den Markt. Aber der Kern bleibt: Ein guter Mieter ist nicht der mit dem höchsten Einkommen. Er ist der, der pünktlich zahlt, die Regeln respektiert und sich wie ein Teil der Gemeinschaft verhält.

Wie alt darf eine Schufa-Auskunft für die Mieterauswahl sein?

Eine Schufa-Auskunft darf maximal 30 Tage alt sein, wenn sie für die Mieterauswahl verwendet wird. Ältere Auskünfte gelten nicht als aktuell und können rechtlich nicht als Grundlage für eine Ablehnung dienen. Vermieter müssen sicherstellen, dass sie die Auskunft erst nach dem Gespräch mit dem Interessenten anfordern und nicht vorab. Die Auskunft muss vom Mieter schriftlich genehmigt werden - ohne Einwilligung ist die Anforderung rechtswidrig.

Darf ich einen Mieter ablehnen, weil er eine schlechte Schufa hat?

Sie dürfen einen Mieter nicht automatisch ablehnen, nur weil er eine schlechte Schufa hat. Eine schlechte Schufa ist ein Hinweis - kein Ausschlusskriterium. Viele Studenten, Berufseinsteiger oder Menschen, die nach einer Trennung neu anfangen, haben temporär negative Einträge, zahlen aber pünktlich. Prüfen Sie die Bonität insgesamt: Gehaltsnachweise, Arbeitsvertrag, Ersparnisse. Wenn das Einkommen stabil ist und die Schulden nicht über 1.000 Euro betragen, ist ein schlechter Schufa-Eintrag oft kein Grund zur Ablehnung.

Was mache ich, wenn ein Mieter gefälschte Gehaltsnachweise vorlegt?

Wenn Sie Verdacht auf Fälschungen haben, prüfen Sie die Unterlagen genau: Sind die Beträge konsistent mit dem Arbeitsvertrag? Ist das Firmenlogo korrekt? Ist die Bankverbindung echt? Rufen Sie bei der Firma an - fragen Sie nach dem Mitarbeiter und seinem Gehalt. Wenn Sie sicher sind, dass es gefälscht ist, lehnen Sie die Vermietung ab. Sie müssen den Mieter nicht vorwerfen, dass er gelogen hat - sagen Sie einfach: „Die Unterlagen sind unvollständig, wir können nicht weitermachen.“ Bei einem bereits abgeschlossenen Vertrag können Sie fristlos kündigen, wenn sich herausstellt, dass er durch Täuschung den Vertrag erlangt hat.

Darf ich als Vermieter eine Haftpflichtversicherung verlangen?

Ja, Sie dürfen eine Haftpflichtversicherung verlangen - und es ist sogar ratsam. Sie ist kein Mietzuschlag, sondern eine Sicherheitsmaßnahme. Die Versicherung deckt Schäden ab, die der Mieter versehentlich verursacht - z. B. einen Wasserschaden durch einen defekten Wasserhahn. Viele Versicherungen bieten günstige Tarife für Mieter, oft unter 50 Euro pro Jahr. Ein Nachweis der Versicherung ist Teil der Unterlagen und sollte in Ihrer Checkliste stehen.

Wie kann ich sicherstellen, dass ich nicht diskriminiere?

Nutzen Sie einen standardisierten Fragebogen, der nur sachbezogene Fragen enthält. Vermeiden Sie Fragen zu Herkunft, Familienstand, Religion oder Behinderung. Dokumentieren Sie Ihre Entscheidung: Warum haben Sie diesen Mieter gewählt? Warum haben Sie einen anderen abgelehnt? Wenn Ihre Kriterien immer gleich sind - Bonität, Unterlagen, Passgenauigkeit - dann sind Sie auf der sicheren Seite. Wer nach einem klaren System arbeitet, diskriminiert nicht - er schützt sich und andere.