Haftungsrisiken auf Baustellen: So sichern Sie sich als Bauherr richtig ab

Haftungsrisiken auf Baustellen: So sichern Sie sich als Bauherr richtig ab Dez, 23 2025

Als Bauherr denken Sie vielleicht: Haftungsrisiken auf Baustellen sind Sache des Bauunternehmers. Doch das ist ein gefährlicher Irrtum. Selbst wenn Sie einen Profi beauftragen, bleiben Sie rechtlich verantwortlich - und das kann teuer werden. Ein Kind fällt in einen offenen Graben, ein Nachbarhaus bekommt Risse durch Bohrungen, ein „Selbstständiger“ auf Ihrer Baustelle wird als Arbeitnehmer eingestuft: In allen Fällen können Sie persönlich haften. Und Warnschilder wie „Achtung, Baustelle - Betreten auf eigene Gefahr“ helfen gar nichts. Die Gerichte sagen klar: Wer baut, trägt die Verantwortung.

Warum Sie als Bauherr nicht einfach abschreiben können

Die Verkehrssicherungspflicht ist kein Bonus, sondern eine gesetzliche Pflicht. Sie entsteht, weil Sie als Bauherr die Baustelle veranlasst haben. Das bedeutet: Sie schaffen die Gefahrenquelle - und müssen dafür sorgen, dass niemand darunter leidet. Das gilt für Passanten, Nachbarn, Lieferanten, sogar für Kinder, die durch den Hof laufen. Der Bundesgerichtshof hat das 1992 klargestellt: Der Bauherr ist der Veranlasser. Und der Veranlasser haftet.

Viele glauben, sie könnten diese Pflicht einfach auf den Bauunternehmer übertragen. Das geht teilweise - aber nicht komplett. Das Oberlandesgericht München hat 2018 entschieden: Selbst wenn der Unternehmer für die Sicherung zuständig ist, bleibt der Bauherr mitverantwortlich. Er muss prüfen, ob die Sicherungsmaßnahmen tatsächlich ausreichen. Ein Beispiel: Ein Handwerker sichert eine Baustelle im Innenhof nur mit einer Flatterleine. Der Hof liegt zwischen Wohnhäusern, abends kommt das Restaurantpersonal vorbei, es ist dunkel. Das Gericht sagt: Das ist unzureichend. Der Bauherr hätte nachfragen, nachbessern, nachsehen müssen. Und er wäre haftbar geworden.

Was passiert, wenn Ihr Nachbarhaus Schaden nimmt?

Tiefbauarbeiten sind gefährlich - besonders in dicht bebauten Gebieten. Wenn Sie ein Kellerfundament ausheben, ein Rammgerät einsetzen oder Bohrungen in der Nähe eines Nachbarhauses durchführen, besteht ein hohes Risiko für Risse, Setzungen, sogar Einbrüche. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat 2016 einen Fall entschieden, der viele Bauherren schockiert hat: Ein Nachbarhaus erlitt schwere Schäden durch Rammarbeiten. Die Baufirma hatte vorgeschobene Risse im Mauerwerk ignoriert - doch das änderte nichts. Die Gerichte sagen: Wenn Ihre Arbeiten einen bestehenden Schaden verschlimmern, haften Sie oder Ihr Unternehmer dafür. In diesem Fall war die Baufirma schuld, weil sie gegen die Regeln der Baukunst verstoßen hatte. Aber: Hätte der Bauherr ein geotechnisches Gutachten verlangt, wäre der Schaden vielleicht verhindert worden. Und dann hätte er auch nicht mit der Frage zu kämpfen gehabt, ob er haftet.

Scheinselbstständige: Die unsichtbare Haftungsfalle

Ein weiterer Risikofaktor, den viele Bauherren ignorieren: Scheinselbstständige. Sie denken, Sie sparen Geld, wenn Sie einen Handwerker als „Freiberufler“ beauftragen - ohne Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Doch wenn dieser Mann oder diese Frau täglich auf Ihrer Baustelle erscheint, mit Ihrem Werkzeug arbeitet, nach Ihren Vorgaben arbeitet und nicht eigene Kunden hat - dann ist er kein Selbstständiger. Er ist ein Arbeitnehmer. Und wenn das Finanzamt oder die Sozialversicherung das herausfindet, haften Sie. Nicht nur für die fehlenden Beiträge, sondern auch für Steuern, Zinsen und Bußgelder. Die Strafen können bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe erreichen - und das nicht nur für die Firma, sondern für Sie persönlich. Geschäftsführer und Bauherren können nach § 130 OWiG wegen Unterlassung von Aufsicht belangt werden. Und wenn die Firma pleite ist, können Sie in Regress genommen werden. Das ist kein theoretisches Risiko. Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen Sozialversicherungsbetrug ist von 7.842 im Jahr 2018 auf 11.327 im Jahr 2022 gestiegen. Baustellen gehören zu den häufigsten Prüfobjekten.

Bauherr prüft geotechnische Daten an einer Baustelle neben einem gerissenen Nachbarhaus.

Was eine Bauherrenhaftpflichtversicherung wirklich abdeckt

Die einzige sinnvolle Absicherung gegen diese Risiken ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Sie ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Diese Versicherung deckt Schäden an Personen und Sachen ab, die während der Bauzeit durch Ihre Baustelle entstehen. Das heißt: Ein Passant stürzt in einen Graben? Die Versicherung zahlt. Ein Nachbarhaus bekommt Risse? Die Versicherung zahlt. Ein Mitarbeiter eines Unternehmers verletzt sich, weil die Sicherung unzureichend war? Die Versicherung zahlt - auch wenn der Unternehmer nicht haftet. Die Versicherung tritt für Sie ein, weil Sie der Veranlasser sind.

Laut Branchenanalysen des GDV nutzen 78 % der privaten Bauherren diese Versicherung - bei Gewerbebauten sind es fast 100 %. Die Prämien liegen bei 0,3 bis 0,5 % der Baukosten. Für ein Haus mit 300.000 Euro Baukosten sind das etwa 900 bis 1.500 Euro pro Jahr. Ein kleiner Preis für den Schutz vor fünfstelligen Schadensforderungen. Aber Achtung: Nicht alle Policen sind gleich. Viele Ausschlüsse verstecken sich im Kleingedruckten. Besonders bei Altbau-Sanierungen, Dachausbauten oder Sonderkonstruktionen kann die Versicherung ablehnen, wenn bestimmte Risiken nicht explizit mitversichert wurden. Fragen Sie immer nach: „Ist die Haftung für Setzungen, Risse, Schäden an Nachbargebäuden und für Scheinselbstständige eingeschlossen?“

Praktische Sicherung: Was wirklich hilft

Versicherung allein reicht nicht. Sie müssen auch handeln. Hier sind die wichtigsten Maßnahmen, die Sie als Bauherr verlangen sollten:

  • 2,00 Meter hohe Bauzäune mit festem Fundament - keine Flatterleinen, keine Plastikplanen.
  • Ausreichende Beleuchtung ab Einbruch der Dämmerung - besonders bei Hof- oder Innenhof-Baustellen.
  • Klare Kennzeichnung von Gefahrenstellen: offene Gräben, Baustellenfahrzeuge, Baustellenabfälle.
  • Geotechnisches Gutachten vor Tiefbauarbeiten in der Nähe von Nachbargebäuden.
  • Regelmäßige Kontrolle der Baustellensicherung - mindestens einmal pro Woche, besser öfter.
  • Dokumentation mit Fotos oder Drohnenbildern - das beweist, dass Sie Ihre Pflicht erfüllt haben.
Symbolisches Bild: Bauherr hält zerbrechliches Schild mit Haftung, umgeben von Risiken und Schutzmaßnahmen.

Was Sie nicht tun dürfen

- Nichts tun. Ignoranz ist keine Verteidigung. Die Gerichte erwarten aktive Kontrolle. - Keine Warnschilder als Ersatz. „Auf eigene Gefahr“ hat keine rechtliche Wirkung. - Keine „Freunde“ als Handwerker. Wer ohne Vertrag, ohne Versicherung, ohne Steuern arbeitet, bringt Sie in Gefahr. - Keine Baustellen ohne Absicherung. Selbst wenn der Unternehmer sagt, er hat eine eigene Haftpflicht - das schützt Sie nicht.

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Stellen Sie sich vor: Ein Nachbar klagt auf 20.000 Euro Schadensersatz wegen Rissen in seiner Wand. Ein Kind fällt in einen Graben und bricht sich das Bein. Die Krankenkasse zahlt 15.000 Euro - und verlangt das Geld von Ihnen zurück. Ein „Selbstständiger“ meldet sich bei der Sozialversicherung als Arbeitnehmer an - und Sie müssen 40.000 Euro Nachzahlungen zahlen. Sie haben keine Versicherung. Sie haben keine Dokumentation. Sie haben nichts getan. Was dann? Sie verlieren Ihr Haus. Oder Ihre Ersparnisse. Oder Ihre Freiheit. Das ist kein Horrorfilm. Das ist Realität - und es passiert jeden Tag in Deutschland.

Was Sie jetzt tun müssen

1. Prüfen Sie Ihre Versicherung. Haben Sie eine Bauherrenhaftpflicht? Welche Risiken sind eingeschlossen? Fragt den Versicherer - nicht den Makler. 2. Überprüfen Sie alle Unternehmer. Sind sie wirklich selbstständig? Haben sie eine Betriebshaftpflicht? Sind sie in der Handwerksrolle eingetragen? Fordern Sie Nachweise an. 3. Planen Sie die Sicherung. Welche Zäune? Welche Beleuchtung? Wo sind die Gefahrenstellen? Machen Sie einen Plan - und halten Sie ihn ein. 4. Dokumentieren Sie alles. Fotos, Termine, Gespräche mit dem Bauunternehmer. Wenn etwas schiefgeht, brauchen Sie Beweise. 5. Reden Sie mit einem Fachanwalt. Einmal im Jahr, vor Baubeginn. Das kostet 200 Euro - spart 20.000 Euro.

Als Bauherr haben Sie mehr Kontrolle, als Sie denken. Sie müssen nicht alles selbst machen. Aber Sie müssen alles prüfen. Denn wer baut, trägt die Verantwortung - und die lässt sich nicht abschreiben.

Haben Warnschilder auf der Baustelle eine rechtliche Wirkung?

Nein. Warnschilder wie „Achtung, Baustelle - Betreten auf eigene Gefahr“ oder „Eltern haften für ihre Kinder“ entbinden den Bauherrn nicht von seiner Verkehrssicherungspflicht. Das hat das Arge-Baurecht mehrfach bestätigt. Gerichte sehen diese Schilder als unzureichend an, wenn keine physische Absicherung vorhanden ist. Der Bauherr muss aktiv dafür sorgen, dass Dritte nicht gefährdet werden - durch Zäune, Beleuchtung, Sicherheitskonzepte. Schilder ersetzen keine Maßnahmen.

Kann ich die Haftung komplett auf den Bauunternehmer übertragen?

Nein. Selbst wenn der Vertrag sagt, dass der Unternehmer für die Baustellensicherung verantwortlich ist, bleibt der Bauherr mitverantwortlich. Das Oberlandesgericht München hat 2018 entschieden: Der Bauherr muss prüfen, ob die Sicherungsmaßnahmen ausreichend sind. Wenn er das nicht tut - etwa weil er eine Flatterleine als ausreichend akzeptiert - haftet er mit. Die Haftung wird geteilt, nicht übertragen.

Was passiert, wenn ein „Selbstständiger“ auf meiner Baustelle verletzt wird?

Wenn sich herausstellt, dass die Person in Wirklichkeit ein Arbeitnehmer war - etwa weil sie täglich kam, mit Ihrem Werkzeug arbeitete und keine eigenen Kunden hatte - haften Sie für die Sozialversicherungsbeiträge, Steuern und mögliche Schadensersatzansprüche. Sie können persönlich in Regress genommen werden, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Zudem drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro und im schlimmsten Fall sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren wegen Sozialversicherungsbetrugs.

Ist eine Bauherrenhaftpflichtversicherung Pflicht?

Nein, sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben - aber praktisch unverzichtbar. Ohne sie sind Sie bei jedem Schaden persönlich haftbar. Bei einem schweren Unfall oder einem Nachbarschaden können Kosten von mehr als 100.000 Euro entstehen. Die Versicherung kostet nur 0,3-0,5 % der Baukosten - das ist ein geringer Preis für einen vollständigen Schutz. Fast alle Banken verlangen sie als Voraussetzung für den Baukredit.

Was ist mit Schäden an meinem eigenen Haus?

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt nur Schäden an Dritten ab - also Nachbarn, Passanten, Lieferanten. Schäden an Ihrem eigenen Haus fallen nicht darunter. Dafür brauchen Sie eine Bauleistungsversicherung. Sie schützt vor Baumängeln, Verzögerungen oder Schäden während der Bauzeit. Diese Versicherung ist separat und sollte immer ergänzend abgeschlossen werden.

10 Kommentare

  • Image placeholder

    Ulrich Krause

    Dezember 23, 2025 AT 20:17

    Das ist ja mal eine klare Ansage. Ich hab vor zwei Jahren mein Haus gebaut und dachte, der Bauunternehmer kümmert sich um alles. Falsch gedacht. Nachdem ein Nachbar sein Fenster wegen Rissen ersetzen musste, hab ich plötzlich eine Rechnung von 18.000 Euro gekriegt. Keine Versicherung. Keine Dokumentation. Kein Glück. Seitdem mach ich alles mit Fotos und unterschriebenen Protokollen. Wer baut, trägt die Verantwortung – und wer das vergisst, zahlt.

  • Image placeholder

    Wolfgang Kalivoda

    Dezember 24, 2025 AT 06:20

    Oh wow, ein weiterer Artikel, der uns sagt, dass wir alle potenzielle Kriminelle sind, wenn wir ein Haus bauen. Einfach genial. Ich glaube, ich geh lieber in eine Wohnung – da muss ich nicht mal einen Zaun aufstellen, um nicht ins Gefängnis zu wandern.

  • Image placeholder

    Angela Writes

    Dezember 24, 2025 AT 09:46

    Was hier beschrieben wird, ist nicht nur rechtliche Realität – es ist eine moralische Pflicht. Wir leben in einer Gesellschaft, die Verantwortung nicht mehr als individuelle Aufgabe versteht, sondern als Übertragung an andere. Der Bauherr ist nicht der Besitzer eines Projekts, er ist der Hüter einer Gemeinschaft. Jeder Graben, jede Bohrung, jeder Arbeiter – das sind nicht nur Baustellen-Koordinaten, das sind Menschen, die in deiner Entscheidung leben oder leiden. Wer baut, trägt die Verantwortung – nicht weil das Gesetz es sagt, sondern weil es menschlich ist.

  • Image placeholder

    Sonja Duran

    Dezember 26, 2025 AT 00:04

    Es ist bemerkenswert, wie oft hier das Wort „Haftung“ verwendet wird – und doch nie die korrekte grammatikalische Form: „Haftung“ ist feminin, nicht neutral. Und „Bauherrenhaftpflichtversicherung“ – das ist ein Kompositum, das nicht mit Bindestrich geschrieben werden darf. Aber natürlich, das ist ja nur ein kleiner Fehler im Vergleich zu den Millionen Euro, die man verlieren kann. Aber ich muss es sagen: Wer so einen Artikel schreibt, sollte wenigstens die Grundregeln der deutschen Sprache beherrschen.

  • Image placeholder

    Hans-Joachim Hufschmidt

    Dezember 26, 2025 AT 02:54

    Endlich mal jemand, der die Wahrheit sagt. In Deutschland wird alles überreguliert. Wer baut, wird zum Verbrecher gemacht. Die Deutschen haben keine Ahnung mehr, was Verantwortung bedeutet – sie erwarten, dass alles von anderen gemacht wird. Und dann wundern sie sich, dass die Baukosten explodieren. Ich hab mein Haus selbst gebaut. Keine Versicherung. Kein Zaun. Keine Schilder. Und kein Problem. Wer keine Angst hat, braucht keine Versicherung. Und wer Angst hat, sollte lieber in einer Hütte wohnen.

  • Image placeholder

    Dirk Wasmund

    Dezember 27, 2025 AT 19:28

    Ich bin ein Bauherr, ich habe eine Haftpflichtversicherung, ich habe Zäune, Beleuchtung, Gutachten, Fotos – und trotzdem fühle ich mich wie ein Gefangener. Jeder Schritt wird überwacht, jeder Euro wird kontrolliert, jeder Handwerker wird als potenzieller Betrüger betrachtet. Das ist kein Bau, das ist ein Verwaltungsmarathon mit Baustelle. Ich will kein Haus bauen. Ich will endlich wieder leben. Und jetzt muss ich noch einen Anwalt konsultieren, damit ich nicht in den Knast gehe, weil ein Kind über den Zaun geklettert ist. Danke, Deutschland.

  • Image placeholder

    Uta Mcnatt

    Dezember 29, 2025 AT 10:08

    Das Wort „Scheinselbstständige“ ist eine juristische Fiktion, die nur dazu dient, kleine Handwerker zu terrorisieren. Wer sagt, dass jemand, der jeden Tag kommt, automatisch ein Arbeitnehmer ist? Vielleicht arbeitet er einfach gerne. Vielleicht hat er keine Lust auf Bürokratie. Vielleicht ist er einfach gut. Aber nein, wir müssen ihn in ein System zwängen, das ihn nicht kennt. Und dann bestrafen wir ihn – und den Bauherrn – dafür, dass er nicht in der Lage war, die deutsche Bürokratie zu meistern.

  • Image placeholder

    christoph reif

    Dezember 29, 2025 AT 12:46

    Check deine Versicherung. Mach Fotos. Frag nach. Dokumentier. Und wenn du das tust, bist du schon weiter als 90 % der Bauherren. Kein Drama. Kein Stress. Einfach machen. Und wenn du das tust, brauchst du keine Angst mehr.

  • Image placeholder

    Patrick Carmichael

    Dezember 29, 2025 AT 15:03

    Als Ausländer mit langjähriger Erfahrung im deutschen Baurecht: Dieser Artikel ist präzise, fundiert und notwendig. Viele Bauherren unterschätzen die Haftung – und das mit gravierenden Folgen. Die genannten Maßnahmen sind nicht übertrieben, sie sind minimal. Ein 2-Meter-Zaun ist kein Luxus, sondern eine Grundlage der öffentlichen Sicherheit. Die Versicherung kostet weniger als ein neues Smartphone – und schützt vor dem Verlust des gesamten Vermögens. Wer hier spart, spielt mit dem Leben anderer. Respekt für den Autor – und für alle, die das ernst nehmen.

  • Image placeholder

    wolfram wolfram

    Dezember 31, 2025 AT 13:31

    Ich habe diesen Artikel drei Mal gelesen – und jedes Mal fand ich ihn noch tiefer, noch eleganter, noch voller subtiler juristischer Nuancen. Die Struktur ist ein Meisterwerk der rhetorischen Architektur: von der Verkehrssicherungspflicht über die Rechtsprechung des BGH bis hin zur semantischen Differenzierung zwischen „Selbstständigkeit“ und „Arbeitnehmerverhältnis“. Die Verwendung von „durch Bohrungen“ statt „durch Bohrarbeiten“ ist nicht zufällig – sie unterstreicht die Passivität des Schadens, die den Bauherren als Veranlasser verantwortlich macht. Und die abschließende Liste der „Was-Sie-nicht-tun-dürfen“-Punkte? Eine poetische Kontrastierung zwischen Ignoranz und Pflicht. Dieser Text ist kein Ratgeber – er ist ein Manifest. Und ich bin tief bewegt.

Schreibe einen Kommentar