Haftpflicht- und Bauleistungsversicherung: Der richtige Schutz beim Hausumbau
Feb, 2 2026
Beim Hausumbau denkt fast jeder an neue Fliesen, frische Farbe oder eine modernisierte Küche. Doch wer denkt an den Bauleistungsversicherung? Viele Bauherren unterschätzen das Risiko, das während der Renovierung entsteht. Ein plötzlicher Sturm reißt die Dachhaut ab, ein Leitungswasserschaden verwandelt die neue Küche in eine Matschgrube, oder ein Arbeiter stürzt vom Gerüst und beschädigt das Nachbarhaus. Ohne die richtige Versicherung zahlen Sie selbst - und das kann schnell fünf- oder sechsstellig werden.
Was genau deckt die Bauleistungsversicherung ab?
Die Bauleistungsversicherung schützt Ihr Bauvorhaben selbst. Sie zahlt, wenn etwas am Gebäude kaputtgeht - während es noch gebaut oder umgebaut wird. Das gilt für Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl oder Vandalismus. Auch Leitungswasser, das aus einer defekten Heizung läuft und die neue Fußbodenheizung ruiniert, ist abgedeckt. Wichtig: Die Versicherung greift erst ab dem Tag, an dem der erste Baustoff auf dem Grundstück landet - nicht erst, wenn die letzte Tapete klebt.
Die Versicherungssumme entspricht den gesamten Herstellungskosten. Das bedeutet: Alle Materialkosten, Löhne für Handwerker, aber auch der Wert Ihrer Eigenleistung - also die Zeit und Arbeit, die Sie selbst investieren - fließen ein. Grundstückskosten, Architektenhonorare oder Maklergebühren zählen nicht dazu. Wer hier falsch kalkuliert, läuft Gefahr, dass der Versicherungsschutz nicht ausreicht. Ein Beispiel: Bei einem Umbau mit 250.000 Euro Bausumme liegt der Versicherungsbeitrag typischerweise zwischen 220 und 400 Euro Einmalbeitrag. Bei 300.000 Euro sind 300 bis 1.500 Euro realistisch - je nach Tarif und Deckungsumfang.
Warum ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht optional?
Während die Bauleistungsversicherung Ihr eigenes Bauwerk schützt, deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung Schäden an Dritten ab. Stellen Sie sich vor: Ein Arbeiter fällt mit einer schweren Bohrmaschine auf die Straße - und zerstört das Auto Ihres Nachbarn. Oder ein umstürzender Gerüstschutz trifft die Fassade des Nachbarhauses. Ohne Haftpflichtversicherung müssen Sie diese Schäden selbst bezahlen. Das kann schnell 50.000 Euro oder mehr kosten.
Die Prämie für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist überraschend gering. Bei einer Bausumme bis 500.000 Euro zahlen Sie etwa 119,70 Euro, bei bis zu einer Million Euro rund 150,20 Euro. Einige Tarife bieten sogar eine Nachhaftung von sechs oder neun Monaten nach Fertigstellung an - für Schäden, die erst später sichtbar werden, etwa durch Setzungsrisse im Fundament. Der Aufschlag dafür liegt bei 10 bis 15 Prozent. Diese Nachhaftung ist besonders wichtig, weil viele Schäden erst nach dem Einzug auffallen.
Wie hoch ist der Versicherungsschutz wirklich?
Nicht alle Tarife sind gleich. Einige Anbieter decken nur die Standardrisiken ab - andere bieten erweiterte Leistungen. Moderne Tarife wie die von Allianz Esa oder HDI schließen auch Planungsfehler oder Insolvenz eines Bauunternehmens mit ein. Das bedeutet: Wenn Ihr Bauherr plötzlich pleitegeht und die Arbeiten stehenbleiben, zahlt die Versicherung den Ersatz oder die Fertigstellung durch einen neuen Handwerker.
Ein weiterer Punkt: Grund- und Bodenschäden. Viele Versicherer setzen hier eine sogenannte Erstrisikosumme - also einen Selbstbehalt für Bodenbewegungen oder Erdrutsche. Diese liegt oft zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Wenn Ihr Grundstück auf einem Hang liegt oder in einer Gegend mit instabilem Boden, sollten Sie auf eine höhere Erstrisikosumme achten. Sonst zahlen Sie selbst, wenn sich der Boden unter dem neuen Anbau bewegt.
Auch Übernachtungskosten und Lagerkosten für Möbel werden oft vergessen. Wenn Ihr Haus während des Umbaus unbewohnbar wird, zahlt eine gute Versicherung auch die Miete für eine Ferienwohnung oder die Kosten für die Lagerung Ihrer Einrichtung. Prüfen Sie das im Vertrag - viele günstige Tarife schließen das aus.
Wie viel kostet die Versicherung wirklich?
Die Kosten sind niedriger, als viele denken. Bei einem Umbau mit 100.000 Euro Bausumme finden Sie günstige Tarife ab 143 Euro Einmalbeitrag, wie Stiftung Warentest empfiehlt. Für 250.000 Euro liegt der Preis zwischen 220 und 400 Euro, für 350.000 Euro steigt er um 65 bis 100 Euro. Das ist weniger als ein Monat Miete - und schützt vor Schäden, die das Zehnfache kosten können.
Der Selbstbehalt liegt meist zwischen 150 und 500 Euro pro Schadensfall. Wer einen höheren Selbstbehalt wählt, spart bei der Prämie - aber muss im Schadenfall mehr selbst zahlen. Ein gutes Mittel: Wählen Sie einen Selbstbehalt von 250 Euro. Das senkt die Kosten spürbar, ohne das Risiko zu groß werden zu lassen.
Die meisten Versicherer verlangen eine Einmalzahlung zum Vertragsbeginn. Es ist üblich, dass Bauunternehmen oder Handwerker sich anteilig an den Kosten beteiligen - schließlich profitieren auch sie vom Schutz. Einige Tarife erlauben sogar eine Ratenzahlung, wenn die Bauzeit länger als ein Jahr dauert.
Wann muss die Versicherung abgeschlossen sein?
Die größte Fehlerquelle: Zu spät abschließen. Viele Bauherren warten, bis die ersten Arbeiten beginnen - oder sogar bis nach dem ersten Schaden. Das ist ein Risiko. Die Versicherung muss vor Baubeginn wirksam sein. Nur dann ist sie auch für Schäden verantwortlich, die während der Vorbereitung entstehen - etwa wenn ein Baum umfällt, weil der Boden während der Aushubarbeiten instabil wurde.
Ein Nutzer auf Reddit berichtete 2023, dass sein Anbieter einen Schaden wegen „nicht rechtzeitiger Versicherung“ abgelehnt hatte - obwohl der erste Betonlaster erst zwei Tage zuvor auf dem Grundstück stand. Der Versicherer argumentierte, dass der „Baubeginn“ erst mit der ersten Baugrube definiert sei. Solche Fälle sind selten, aber sie passieren. Deshalb: Schließen Sie die Versicherung ab, sobald der Architekt den Bauplan unterschrieben hat - nicht erst, wenn der Bagger anfährt.
Was tun, wenn ein Schaden passiert?
Schnell handeln ist entscheidend. Melden Sie den Schaden sofort - am besten mit Fotos und einer kurzen Beschreibung. Einige Anbieter akzeptieren nur schriftliche Meldungen per Post oder Online-Formular. Telefonisch reicht oft nicht.
Wichtig: Versuchen Sie nicht, den Schaden selbst zu beheben. Das könnte den Versicherungsschutz gefährden. Legen Sie alle Rechnungen, Lieferscheine und Arbeitsverträge bereit. Die Versicherung zahlt nicht nur Material und Arbeitskosten, sondern auch Gutachterkosten, wenn ein Sachverständiger den Schaden begutachten muss.
Ein Nutzer auf Finanztip-Forum berichtete 2024 positiv über eine schnelle Regulierung nach einem Sturmschaden: Die Versicherung zahlte innerhalb von drei Tagen - inklusive Ersatzmiete. Ein anderer Nutzer auf Trustpilot kritisierte hingegen, dass sein Anbieter nicht die vollen Kosten für den Wiederaufbau übernommen hatte - weil die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt war. Die Lösung: Prüfen Sie vor Vertragsabschluss genau, ob alle Eigenleistungen, Materialkosten und Löhne in der Summe enthalten sind.
Welche Anbieter sind empfehlenswert?
Der Markt wird von drei Anbietern dominiert: Allianz, HDI und Allianz Esa. Sie halten zusammen 58 Prozent des Marktes. Allianz Esa bietet drei Tarife: Smart, Kompakt und Premium. Der Premium-Tarif deckt sogar Schäden durch Drohnenunfälle - ein neuer Trend seit März 2024. HDI punktet mit klaren Bedingungen und schneller Schadensbearbeitung. Die günstigsten Tarife finden Sie bei kleineren Anbietern wie OV-Börse oder Dr. Klein - aber prüfen Sie die Leistungen genau.
Ein Vergleich von 1.245 Bewertungen auf Versicherungsvergleich.de ergab eine durchschnittliche Bewertung von 3,8 von 5 Sternen. Lob: niedrige Prämien, schnelle Zahlung bei einfachen Schäden. Kritik: komplizierte Meldung, unklare Deckung bei Eigenleistungen. Deshalb: Lesen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) - nicht nur die Werbung.
Warum ist die Durchdringungsrate bei Umbauten so niedrig?
Bei Neubauten haben 78 Prozent der Bauherren eine Bauleistungsversicherung. Bei Umbauten sind es nur 42 Prozent. Warum? Weil viele denken: „Ich baue ja nicht neu, da ist doch nichts zu verlieren.“ Das ist ein Irrtum. Ein Umbau ist oft riskanter als ein Neubau. Alte Gebäude haben versteckte Schwachstellen - und jede Veränderung kann unerwartete Folgen haben. Ein alter Holzboden, der unter dem neuen Estrich feucht wird. Eine alte Leitung, die beim Ausbau platzt. Ein Dach, das nicht mehr den heutigen Normen entspricht - und bei Sturm nicht hält.
Experten von Munich Re prognostizieren bis 2026 ein jährliches Wachstum der Nachfrage nach Bauleistungsversicherungen um 4,5 Prozent - getrieben durch steigende Baukosten und häufigere Extremwetterereignisse. In diesem Kontext ist es kein Luxus, sondern eine kluge Investition.
Steuerliche Vorteile nutzen
Die Kosten für die Bauleistungsversicherung sind steuerlich absetzbar. Sie gehören zu den „Herstellungskosten“ des Gebäudes und können bei der Einkommensteuer als Werbungskosten geltend gemacht werden - wenn das Haus später vermietet wird. Auch bei Eigenheimen können sie in bestimmten Fällen als Sanierungskosten abgesetzt werden. Fraglich ist, ob die Haftpflichtversicherung ebenfalls absetzbar ist - hier lohnt sich eine Beratung durch einen Steuerberater.
Fazit: Schutz ist kein Luxus - er ist Pflicht
Ein Umbau ist kein Heimwerkerprojekt. Es ist ein großes finanzielles Risiko. Die Bauleistungsversicherung kostet weniger als ein neuer Kühlschrank - und schützt vor Schäden, die Ihr ganzes Budget sprengen können. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist nicht nur sinnvoll - sie ist in vielen Fällen vertraglich vorgeschrieben. Wer hier spart, spielt mit dem Feuer.
Prüfen Sie vor Baubeginn: Ist die Versicherungssumme korrekt berechnet? Sind Eigenleistungen eingeschlossen? Gibt es eine Nachhaftung? Ist der Selbstbehalt realistisch? Machen Sie sich die Zeit - und schließen Sie die Versicherung früh genug. Dann können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: auf Ihr neues Zuhause.
Muss ich die Bauleistungsversicherung vor Baubeginn abschließen?
Ja, unbedingt. Die Versicherung tritt erst mit dem Baubeginn in Kraft - und nur, wenn sie vorher abgeschlossen wurde. Wenn Sie erst nach dem ersten Schaden versichern, ist der Schutz nicht wirksam. Viele Anbieter verlangen sogar einen Nachweis, dass der Vertrag vor dem ersten Baustoff auf dem Grundstück war.
Ist die Bauleistungsversicherung auch für Eigenleistungen gültig?
Ja, wenn die Versicherungssumme entsprechend berechnet wird. Der Wert Ihrer Eigenleistung - also die Zeit und Arbeit, die Sie selbst investieren - muss in die Versicherungssumme einfließen. Andernfalls zahlt die Versicherung nur den Materialwert, nicht den Wert Ihrer Arbeit. Prüfen Sie im Vertrag, ob „Eigenleistungen“ explizit erwähnt werden.
Was passiert, wenn der Bauherr pleitegeht?
Wenn Ihr Bauunternehmen insolvent wird, deckt eine moderne Bauleistungsversicherung mit Insolvenzschutz die Kosten für die Fertigstellung durch einen neuen Handwerker. Nicht alle Tarife bieten das - prüfen Sie die Bedingungen genau. Ohne diesen Schutz bleiben Sie mit einem halbfertigen Haus sitzen - und müssen selbst zahlen.
Wird auch Schaden durch Bodenbewegungen abgedeckt?
Nur, wenn der Tarif eine Erstrisikosumme für Grund- und Bodenschäden enthält. Diese liegt oft zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Das bedeutet: Der Versicherer zahlt nur, wenn der Schaden höher ist. Bei günstigen Tarifen ist diese Deckung oft nicht enthalten - oder nur mit sehr niedrigem Betrag. Wenn Ihr Grundstück in einer risikoreichen Gegend liegt, wählen Sie einen Tarif mit mindestens 25.000 Euro Erstrisikosumme.
Kann ich die Versicherung nachträglich abschließen, wenn ich schon mit dem Umbau begonnen habe?
Technisch möglich - aber riskant. Die Versicherung deckt nur Schäden ab, die nach Vertragsabschluss eintreten. Schäden, die bereits vorher entstanden sind, sind ausgeschlossen. Wenn Sie mit dem Umbau begonnen haben und dann versichern, ist Ihr bisheriger Bau nicht geschützt. Es ist also kein Ersatz für eine rechtzeitige Absicherung.
Wird die Versicherung auch bei Schäden durch Wetterextreme bezahlt?
Ja. Sturm, Hagel, Hochwasser und starke Regenfälle sind in fast allen Tarifen standardmäßig enthalten. Mit dem Klimawandel steigt das Risiko - und auch die Versicherer passen ihre Tarife an. Seit März 2024 deckt die Allianz sogar Schäden durch Drohnenunfälle ab. Wenn Sie in einer Region mit häufigen Extremwetterereignissen leben, prüfen Sie, ob die Deckung ausreichend ist.