Garantie und Gewährleistung nach Renovierung: Was wirklich gilt und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen

Garantie und Gewährleistung nach Renovierung: Was wirklich gilt und wie Sie Ihre Rechte durchsetzen Feb, 18 2026

Wenn Sie Ihre Wohnung renovieren, ist das eine große Investition. Aber was passiert, wenn nach ein paar Monaten die Fliesen abplatzen, der neue Fensteranstrich blättert oder die Heizung nicht mehr richtig funktioniert? Viele Bauherren denken dann: Garantie - das muss doch der Handwerker reparieren. Doch das ist oft ein Irrtum. Die wahre Sicherheit liegt nicht in der Garantie, sondern in der Gewährleistung. Und der Unterschied ist entscheidend.

Was ist Gewährleistung - und warum ist sie Ihr wichtigster Schutz?

Die Gewährleistung ist kein Bonus, kein nettes Extra. Sie ist ein gesetzlich verankertes Recht. Geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das zentrale deutsche Zivilrecht, das Verträge, Schadensersatz und Haftung regelt, gilt sie automatisch - ohne dass Sie etwas unterschreiben müssen. Nach einer Renovierung haben Sie fünf Jahre Zeit, um Mängel geltend zu machen. Das gilt für alles, was mit der Bausubstanz zu tun hat: Wände, Decken, Fußböden, Dämmung, Fenster, Türen, Tragwerke. Selbst wenn der Handwerker später pleitegeht, bleibt Ihre Gewährleistung bestehen. Sie können nicht einfach auf diese Rechte verzichten.

Seit dem 1. Januar 2022 gilt eine wichtige Änderung: In den ersten 12 Monaten nach Fertigstellung liegt die Beweislast beim Handwerker. Das heißt: Wenn Sie einen Mangel melden, muss er beweisen, dass er nicht sein Fehler war. Vorher mussten Sie das selbst tun - ein großer Nachteil für Verbraucher. Diese Regelung hat die Zahl der Streitigkeiten um Mängel in den ersten Jahren nach Renovierungen laut einer Studie des Bundesministeriums der Justiz um 27 % reduziert.

Es gibt aber eine Ausnahme: Wenn es sich um kleinere Arbeiten handelt, die nicht die Struktur des Gebäudes betreffen - etwa das Streichen einer Wand, das Einbauen eines neuen Badezimmerschrankes oder das Verlegen eines neuen Bodens ohne Tragwerksänderung -, dann gilt nur eine zweijährige Frist. Das ist in der Praxis oft der Knackpunkt. Viele Handwerker versuchen, solche Arbeiten als "nicht baulich" abzustufen, um die Frist zu verkürzen. Aber das ist rechtlich fragwürdig. Wenn der Boden als Unterlage für die neue Heizung dient, ist er Teil der baulichen Maßnahme.

Was ist Garantie - und warum sie oft nur auf dem Papier existiert

Die Garantie ist das, was der Handwerker Ihnen freiwillig verspricht. Sie ist kein Recht, sondern eine Leistung. Ein Angebot. Ein Bonus. Und genau das macht sie so gefährlich. Denn wer verspricht, was er nicht halten muss? Die meisten Garantien sind voller Ausnahmen: "Nur bei regelmäßiger Wartung", "Nur durch unseren eigenen Service“, "Keine Lohnkosten für Reparaturen“, "Ausschluss bei unsachgemäßer Nutzung“ - was praktisch alles abdeckt.

Ein Beispiel: Ein Handwerker verspricht 10 Jahre Garantie auf die neue Heizung. Klingt toll. Doch in den Kleingedruckten steht: "Garantie erlischt, wenn der Thermostat nicht auf Hersteller-Einstellung bleibt" oder "Keine Deckung bei Schäden durch Kalkablagerungen“. Das ist kein Schutz - das ist ein Vertragsfallen. Die Verbraucherzentrale hat in ihrer Studie "Garantiewüste Deutschland" (2024) herausgefunden: 68,4 % der Verbraucher wissen nicht, dass Garantien nicht gesetzlich geschützt sind. Und das kostet sie jedes Jahr Milliarden an möglichen Schadensersatzansprüchen.

Und dann ist da noch die Insolvenz. Wenn der Handwerker pleitegeht, ist die Garantie wertlos. Sie haben keinen Anspruch auf die Versicherung, keine Anspruchsberechtigung, keine Rückgriffsmöglichkeit. Die Gewährleistung hingegen bleibt bestehen - sie ist an das Bauwerk gebunden, nicht an das Unternehmen. Wenn der Betrieb nicht mehr existiert, können Sie trotzdem bei der Haftpflichtversicherung des Unternehmens nachfragen, die für die Dauer der Gewährleistung abgeschlossen sein muss.

Was gilt für private Renovierungen - und was für öffentliche Projekte?

Bei privaten Renovierungen greift das BGB. 5 Jahre für bauliche Arbeiten, 2 Jahre für kleinere Arbeiten. Die VOB (Vereinheitlichte Ausschreibungsbedingungen für Bauleistungen) ist nur dann bindend, wenn sie ausdrücklich im Vertrag steht. Und das empfehlen Experten für private Bauherren nicht. Denn die VOB verkürzt die Gewährleistungsfrist auf 4 Jahre und regelt die Mängelbeseitigung viel strenger zugunsten des Handwerkers.

Bei öffentlichen Gebäuden - Schulen, Rathäusern, Krankenhäusern - ist die VOB standardmäßig anwendbar. Dort gilt eine 4-jährige Frist, und wenn ein Mangel behoben wird, beginnt eine neue 2-jährige Frist. Das ist für die öffentliche Hand sinnvoll, weil es die Kosten kontrollierbar hält. Für Privatpersonen ist das eine Nachteil. Deshalb: Im Vertrag immer prüfen, ob VOB steht. Wenn ja, streichen Sie es. Oder verhandeln Sie.

Gegensatz: Handwerker mit Garantie-Werbung links, rechts sichtbare gesetzliche Gewährleistung als unsichtbare, aber dauerhafte Grundlage.

Wie Sie Ihre Ansprüche richtig geltend machen

Ein Mangel ist nicht gleich ein Mangel. Es muss ein Sachmangel sein - also etwas, das nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht. Ein leichter Farbunterschied? Vielleicht nicht. Ein Riss in der Wand, der sich ausbreitet? Definitiv. Hier ist die Dokumentation entscheidend.

  • Machen Sie Fotos vor, während und nach der Renovierung.
  • Archivieren Sie alle Rechnungen, Verträge und Leistungsbeschreibungen.
  • Melden Sie den Mangel schriftlich - per E-Mail oder Brief. Nicht per WhatsApp oder mündlich.
  • Fordern Sie eine Frist von mindestens 14 Tagen zur Behebung des Mangels.
  • Behalten Sie alle Kosten für Ersatzmaßnahmen (z. B. Hotel, Mietwagen) auf - die können Sie geltend machen.

Die Handwerkskammer empfiehlt, die Mängelanzeige im Textformular zu verschicken - also nicht als Bild, sondern als Text. So ist sie rechtlich bindend. Und: Lassen Sie sich nicht auf eine "Kurzfristige Reparatur“ ein, ohne die Frist zu setzen. Das ist ein klassischer Trick, um die Gewährleistungsfrist zu unterlaufen.

Was tun, wenn der Handwerker sich weigert?

Wenn der Handwerker nicht reagiert, haben Sie mehrere Wege:

  • Schlichtungsstelle für Bau, Handwerk und Architektur (SchSBau): Sie bearbeitet durchschnittlich 1.247 Fälle pro Monat. Die Beratung ist kostenlos. Die Erfolgsquote liegt bei über 70 %.
  • Deutsche Anwaltsauskunft: Seit 2022 bietet sie kostenfreie Erstberatung für Bau- und Renovierungsfragen an. Die Wartezeit beträgt durchschnittlich 3,2 Werktage.
  • Verbraucherzentrale: Ihre Landesstellen bieten kostenlose Musterbriefe und Rechtsberatung an.

Wichtig: Sie müssen nicht sofort vor Gericht ziehen. In 8 von 10 Fällen reicht eine klare, schriftliche Mängelanzeige mit Fristsetzung. Die meisten Handwerker wollen keinen Streit. Sie wollen ihren Ruf nicht verlieren.

Stabiler Steinsockel mit eingebauter Uhr, die die 5-jährige Gewährleistungsfrist visualisiert, umgeben von Bauelementen und Rechtssymbolen.

Warum viele Handwerker die Garantie betonen - und die Gewährleistung verschweigen

Es ist kein Zufall, dass Sie in jeder Werbung "10 Jahre Garantie!" lesen. Die Handwerkskammern haben 2024 festgestellt: Über 60 % der Streitfälle nach Renovierungen entstehen, weil Kunden den Unterschied nicht verstehen. Handwerker nutzen das aus. Sie bieten lange Garantien an, um Vertrauen zu gewinnen - und verstecken dann die gesetzlichen Rechte. Das ist nicht illegal - aber unethisch.

Ein Handwerker, der Ihnen klar sagt: "Sie haben 5 Jahre Gewährleistung nach BGB - das ist Ihr Recht. Ich biete zusätzlich eine 3-jährige Garantie auf die Heizung an, aber nur für Material, nicht für Arbeitszeit“ - der ist seriös. Der, der Ihnen nur von seiner "10-jährigen Garantie“ erzählt und nie von der Gewährleistung spricht - der ist riskant.

Die Zahlen sprechen: Betriebe, die klar über die Gewährleistung informieren, erhalten auf Trustpilot eine durchschnittliche Bewertung von 4,3 von 5 Sternen. Die mit langen Garantieversprechen kommen nur auf 3,7. Warum? Weil Kunden spüren: Wer ehrlich ist, ist verlässlich.

Was sich 2025 ändern wird - und was Sie jetzt wissen müssen

Im November 2024 hat das Bundesministerium der Justiz einen Gesetzentwurf vorgelegt: Die Gewährleistungsfrist für tragende Bauteile soll von 5 auf 10 Jahre verlängert werden. Die Beweislastumkehr soll von 12 auf 24 Monate erhöht werden. Das ist ein großer Schritt für Verbraucher. Aber: Die Bauwirtschaft protestiert. Der Deutsche Bauverband warnt vor einer "Kostensteigerung von 3,2 % für Renovierungsprojekte“.

Parallel dazu plant die Deutsche Bau- und Handwerkskammer für 2025 die Einführung eines "Gewährleistungs- und Garantiepass" für alle Arbeiten über 5.000 Euro. Ein standardisiertes Dokument, das alle Fristen, Bedingungen und Ansprechpartner klar auflistet. Das wird die Transparenz massiv verbessern.

Bis dahin: Machen Sie sich fit. Lesen Sie Ihren Vertrag. Fragen Sie nach der Gewährleistung. Und vergessen Sie nicht: Die Garantie ist ein Bonus. Die Gewährleistung ist Ihr Recht. Und das sollten Sie nie unterschätzen.

1 Comment

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    Conor Gallagher

    Februar 18, 2026 AT 23:28

    Ich hab letztes Jahr mein Bad renoviert und dachte, die 10-Jahres-Garantie wäre der Hammer. Bis die Fliesen anfingen, sich wie Kuchenstücke abzulösen. Der Handwerker hat dann auf die Garantie verwiesen – aber nur, wenn ich die Duschmatte nicht benutzen würde. Was für ein Schmarrn. Erst danach bin ich auf die Gewährleistung gestoßen. Fünf Jahre. Gesetzlich. Ohne Ausreden. Das ist der echte Schutz. Nicht das Marketing-Gesöff mit den kleinen Buchstaben. Wer das nicht checkt, zahlt später doppelt.

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