Förderfähige Maßnahmen bei Energiesanierung: Die vollständige Liste mit Beispielen und Förderhöhen 2025
Dez, 16 2025
Was genau ist förderfähig bei einer Energiesanierung?
Wenn du dein Haus sanierst, willst du nicht nur wärmer und komfortabler leben - du willst auch Geld sparen. Und zwar nicht nur auf den Energiekosten, sondern auch bei der Finanzierung. Die deutsche Förderlandschaft für Energiesanierungen ist komplex, aber wenn du weißt, was gefördert wird, kannst du bis zu 30 % der Kosten zurückbekommen - manchmal sogar mehr. Es geht nicht um irgendeine Dämmung oder ein neues Fenster. Es geht um genau definierte Maßnahmen, die nach strengen technischen Regeln umgesetzt werden müssen. Und nur diese werden bezahlt.
Die drei großen Förderprogramme im Überblick
Du hast drei Hauptwege, um Geld für deine Sanierung zu bekommen: die KfW, das BAFA und die Steuer. Jedes Programm hat seine Stärken und seine Fallstricke.
- KfW: Gibt zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschuss. Ideal, wenn du umfassend sanierst - etwa zu einem KfW-Effizienzhaus 40 oder 55. Maximal 150.000 Euro pro Wohneinheit.
- BAFA: Zahlt direkte Zuschüsse, meist 15-30 %. Ideal für Einzelmaßnahmen wie Wärmepumpe, Fenster oder Dämmung. Maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit.
- Steuerliche Förderung (§ 35c EStG): Du bekommst 20 % der Sanierungskosten als Steuerrückerstattung, verteilt auf drei Jahre. Maximal 40.000 Euro, also bis zu 200.000 Euro Sanierungskosten. Kombinierbar mit KfW und BAFA.
Die meisten Hausbesitzer nutzen Kombinationen. Wer eine Wärmepumpe einbaut und gleichzeitig die Fassade dämmt, kann BAFA-Zuschuss + KfW-Kredit + Steuervergütung nutzen. Aber Achtung: Die Anträge müssen richtig geplant werden. Wer zuerst baut und dann antritt, verliert die Förderung.
Die vollständige Liste der förderfähigen Maßnahmen
Die Förderung gilt nur für Maßnahmen, die den Energieverbrauch wirklich senken. Hier ist, was wirklich zählt - mit konkreten Beispielen und technischen Vorgaben.
1. Wärmedämmung der Gebäudehülle
Das ist der Kern jeder sinnvollen Sanierung. Nicht jede Dämmung wird bezahlt - nur wenn sie den Mindestanforderungen entspricht.
- Dachdämmung: Mindestens 18 cm Dämmstoff (z. B. Mineralwolle, EPS) bei Neudämmung. Bei Aufdachdämmung muss die Dachkonstruktion erhalten bleiben.
- Fassadendämmung: U-Wert max. 0,20 W/m²K. Bei Holzrahmenbau ist eine Innendämmung möglich, aber nur mit speziellem Feuchteschutz.
- Kellerdeckendämmung: Oft übersehen - aber entscheidend. Mindestens 10 cm Dämmung, U-Wert max. 0,30 W/m²K.
- Wanddämmung im Erdgeschoss: Wenn du die erste Geschossdecke dämmst, zählt das als Bodenplatte. U-Wert max. 0,25 W/m²K.
Beispiel: Ein Haus aus den 70ern mit ungedämmter Fassade spart mit einer Außenwanddämmung bis zu 40 % Heizenergie. Die Kosten liegen bei 80-120 Euro pro Quadratmeter - mit 20 % BAFA-Zuschuss und 15 % KfW-Tilgungszuschuss zahlst du nur noch 65 %.
2. Fenster und Außentüren
Ein altes Fenster ist ein Loch im Haus. Neue Fenster müssen mindestens dreifach verglast sein.
- Fenster: Uw-Wert max. 0,95 W/m²K. Keine doppelte Verglasung mehr! Auch bei Holzfenstern muss die Verglasung nachträglich ausgetauscht werden, wenn das Rahmenprofil nicht ausreicht.
- Außentüren: Uw-Wert max. 1,3 W/m²K. Nur Türen mit Wärmedämmverglasung und dichter Dichtung.
- Sommerlicher Wärmeschutz: Wenn du Sonnenschutz (z. B. Außenjalousien, Beschichtungen) einbaust, bekommst du extra 5 % Bonus vom BAFA.
Beispiel: Ein 1980er-Haus mit 15 Fenstern hat durchschnittlich 3,5 m² pro Fenster. Der Austausch auf dreifach verglaste Fenster kostet etwa 15.000 Euro. BAFA zahlt 30 %, also 4.500 Euro - plus KfW-Tilgungszuschuss von 10-20 %, wenn du den Antrag als Teil eines Gesamtkonzepts stellst.
3. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Wenn du dicht dämmst, brauchst du eine kontrollierte Lüftung. Sonst wird es feucht - und schimmelig.
- Wärmerückgewinnung: Mindestens 75 % Effizienz (nach DIN EN 13141-7).
- Einbau: Nur als Vollanlage - keine Einzelgeräte. Die Anlage muss mit der Heizung vernetzt sein.
- Filterwechsel: Die Anlage muss wartbar sein - sonst wird die Förderung gestrichen.
Beispiel: Ein Einfamilienhaus mit 120 m² Wohnfläche braucht eine Anlage mit 150-200 m³/h Luftleistung. Die Kosten liegen bei 6.000-9.000 Euro. BAFA fördert 30 %, also bis zu 2.700 Euro.
4. Heizungssysteme
Die Heizung ist der größte Kostenfaktor - und der größte Förderposten.
- Wärmepumpen: Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser. Alle gefördert mit 30 % BAFA-Zuschuss. Bei Austausch einer Ölheizung gibt’s extra 10 % Bonus - also 40 %.
- Brennstoffzellenheizungen: Werde 30 % Förderung, wenn sie mit Solarthermie kombiniert werden.
- Wasserstofffähige Heizgeräte: Ab 2024 neu gefördert - nur wenn sie als Hybridlösung mit Wärmepumpe installiert werden.
- Biomasseheizungen: Pellet- oder Holzheizungen mit automatischer Befeuerung. 30 % Förderung, max. 30.000 Euro.
- Fernwärmeanschluss: Wenn du an ein Fernwärmenetz angeschlossen wirst, bekommst du 25 % Zuschuss.
Beispiel: Ein Haus mit 180 m² Wohnfläche wechselt von einer alten Ölheizung zu einer Luft-Wasser-Wärmepumpe. Kosten: 28.000 Euro. BAFA zahlt 40 % (11.200 Euro) - plus 5 % Bonus vom individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Total: 12.600 Euro Förderung.
5. Solarenergie und Gebäudeautomation
Die Sonne ist kostenlos - wenn du sie nutzt.
- Solarthermie: Für Warmwasser und Heizungsunterstützung. 30 % Förderung, max. 10.000 Euro pro Anlage.
- Photovoltaik: Nicht förderfähig über KfW oder BAFA - nur über die steuerliche Förderung oder den EEG-Einspeisetarif.
- Gebäudeautomation: Smarte Thermostate, Heizungsregelung, Lichtsteuerung. Nur wenn sie mit der Heizung vernetzt sind und den Energieverbrauch reduzieren. 15 % Zuschuss.
- Tageslichtnutzung: Wenn du neue Fenster oder Lichtschächte einbaust, um künstliches Licht zu reduzieren - 10 % Bonus vom BAFA.
Beispiel: Ein Haus mit 100 m² Wohnfläche bekommt eine Solarthermie-Anlage mit 8 m² Kollektoren. Kosten: 8.000 Euro. BAFA zahlt 30 % = 2.400 Euro. Kombiniert mit einer Wärmepumpe wird die Förderung auf 40 % erhöht.
Was wird NICHT gefördert?
Es gibt viele Dinge, die du glaubst, würden gefördert - aber das tun sie nicht.
- Neubau von Anbauten: Nur bestehende Gebäude werden gefördert.
- Renovierung von Innenräumen: Neue Tapete, Fliesen, Estrich - nein.
- Garagen oder Carports: Nicht Teil der Gebäudehülle.
- Photovoltaik-Anlagen: Nur über Steuern, nicht über BAFA oder KfW.
- Einzelgeräte wie Raumheizlüfter: Keine Dauerlösung.
- Wohnungsumbau ohne energetischen Nutzen: Zwei Zimmer zu einem machen? Nur, wenn du gleich dämmst.
Ein häufiger Fehler: Leute tauschen Fenster aus, aber vergessen, den Sachverständigen zu beauftragen. Dann bekommt man keinen Nachweis - und keine Förderung. Die Förderung kommt nicht von selbst. Du musst sie beantragen - und zwar vor dem Bau.
Wie du die maximale Förderung bekommst
Die meisten Hausbesitzer bekommen weniger als möglich - nicht weil sie nicht berechtigt sind, sondern weil sie die Regeln nicht kennen.
- Beauftrage einen Energieberater mit Qualifikation nach § 20 GEG. Der erstellt den individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Das kostet 1.500-2.500 Euro - aber BAFA zahlt 80 % davon. Der iSFP bringt dir 5 % Bonus auf alle Förderungen.
- Stelle den Antrag vor dem Auftrag. Keine Baufirma darf anfangen, bevor du die Zusage hast. Sonst verlierst du alles.
- Wähle die richtige Kombination. KfW für große Projekte, BAFA für Einzelmaßnahmen, Steuer für alles, was du nicht über andere Programme abdecken kannst.
- Dokumentiere alles. Rechnungen müssen den genauen Aufwand, die Leistungen und die technischen Daten enthalten. Kein „Fenster ausgetauscht“, sondern „Fenster mit Uw-Wert 0,88 W/m²K, Dreifachverglasung, Wärmeschutzverglasung nach DIN EN 14351-1“.
- Behalte die Rechnungen 10 Jahre. Das Finanzamt kann sie jederzeit anfordern - auch wenn du die Förderung schon bekommen hast.
Ein Nutzer aus dem Hauser-Forum hat 42.500 Euro KfW-Förderung und 18.300 Euro BAFA-Förderung bekommen - aber 32 Stunden für die Anträge gebraucht. Es ist aufwendig. Aber es lohnt sich. Wer 2023 ein Einfamilienhaus auf KfW-Effizienzhaus 55 sanieren ließ, bekam durchschnittlich 58 % der Gesamtkosten erstattet - das ist mehr als die Hälfte.
Was ändert sich 2025?
Die Förderung wird nicht stehen bleiben. Ab 2025 wird die Bundesregierung die Förderquoten um durchschnittlich 5 % erhöhen, um die Sanierungsrate von 1,2 % auf 2 % zu bringen. Die KfW hat bereits 2023 die Effizienzhausstufen angepasst: Die Stufe 40+ bekommt jetzt 25 % Tilgungszuschuss - das ist der höchste Wert aller Programme.
Neu ab 2024: Das Programm „BEG Sanieren“ ersetzt die alten BAFA- und KfW-Regeln. Es soll einfacher werden - weniger Formulare, schnellere Bearbeitung. Aber: Die technischen Anforderungen werden strenger. Wer 2025 sanieren will, muss mit noch höheren Dämmwerten rechnen.
Warum viele scheitern - und wie du es vermeidest
67 % der Antragsteller finden das Verfahren „sehr aufwendig“. Die häufigsten Gründe für Ablehnungen:
- Kein iSFP - 42 % der Ablehnungen
- Fehlende Dokumentation der Maßnahmen - 38 %
- Technische Mindestanforderungen nicht erfüllt - 29 %
- Antrag nach Baubeginn - 18 %
Die Lösung? Lass dich beraten. Ein guter Energieberater kennt die Regeln, die Formulare und die Fallen. Er weiß, welcher Fensterhersteller welche Zertifizierung braucht, welche Heizung in welchem Haus funktioniert und wie du die Rechnung richtig formulierst. Und er sorgt dafür, dass du nicht 3.800 Euro verlierst - wie ein Nutzer auf Reddit, der seine PV-Anlage nicht richtig dokumentiert hatte.
Fazit: Sanieren lohnt sich - wenn du es richtig machst
Die Förderung ist kein Geschenk. Sie ist eine Investition der Bundesregierung in die Zukunft. Und du kannst sie nutzen - wenn du dich an die Regeln hältst. Die meisten Hausbesitzer, die mit einem iSFP und einem professionellen Energieberater starten, bekommen 30-50 % ihrer Sanierungskosten zurück. Die Energiekosten sinken dauerhaft. Der Wert des Hauses steigt. Und du tust was fürs Klima.
Starte nicht mit dem Bohrer. Starte mit dem Energieberater. Und dann - mach es richtig. Denn wer heute sanieren will, muss nicht nur bauen. Er muss auch bürokratisch denken. Und das kann man lernen.