Balkonverglasung und Markisen in der WEG: Was erlaubt ist und was nicht
Dez, 10 2025
Wenn Sie in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) leben und Ihren Balkon verglasen oder eine Markise anbringen wollen, dann stehen Sie vor einer der häufigsten, aber auch kompliziertesten Fragen im Alltag als Eigentümer: Was ist erlaubt? Viele denken, dass ihr Balkon ihnen gehört - und deshalb dürfen sie dort tun und lassen, was sie wollen. Doch das ist ein gefährlicher Irrtum. Der Balkon ist kein privater Anbau, sondern Teil des Gemeinschaftseigentums. Und das hat rechtliche Konsequenzen, die Sie nicht ignorieren dürfen.
Warum Ihr Balkon nicht Ihnen gehört
Laut § 20 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) gehören Balkone zum Gemeinschaftseigentum. Das klingt erstmal seltsam: Schließlich nutzen Sie den Balkon täglich, putzen ihn, stellen Blumen darauf. Aber rechtlich gesehen ist er ein Teil der Fassade. Und die Fassade bestimmt das Aussehen des ganzen Hauses. Deshalb dürfen Sie nicht einfach eine Glaswand anbringen oder eine große Markise montieren, ohne die anderen Eigentümer zu fragen. Selbst wenn Sie die Kosten selbst tragen - das Recht, das Gebäude zu verändern, liegt bei der Gemeinschaft.Diese Regelung gibt es seit Jahrzehnten. Doch seit der WEG-Reform am 1. Dezember 2020 ist es ein wenig einfacher geworden, solche Maßnahmen durchzusetzen. Früher brauchte man eine qualifizierte Mehrheit von 75 Prozent der Stimmen. Heute reicht eine einfache Mehrheit - also mehr als die Hälfte der anwesenden Eigentümer - sofern die Maßnahme weder das Gebäude grundlegend verändert noch andere Eigentümer unbillig benachteiligt.
Markisen: Klemmen ist nicht automatisch erlaubt
Markisen sind ein beliebter Weg, um den Balkon im Sommer nutzbar zu machen. Aber nicht jede Markise ist gleich. Es gibt zwei Haupttypen: Klemmmarkisen und fest installierte Gelenkarmmarkisen.Klemmmarkisen, die ohne Bohren an der Balkonbrüstung befestigt werden, gelten als weniger eingreifend. Einige Gerichte, wie das Landgericht Berlin im Mai 2023, haben entschieden, dass solche Modelle keine bauliche Veränderung darstellen und daher keine Zustimmung der WEG benötigen - wenn sie wirklich keine Spuren hinterlassen und rückstandslos entfernt werden können.
Doch hier liegt die Falle: Das Amtsgericht München hat im August 2022 genau das Gegenteil entschieden. In diesem Fall wurde eine Klemmmarkise entfernt, weil sie das Erscheinungsbild des Gebäudes veränderte - und das allein reichte aus, um eine Genehmigungspflicht zu begründen. Warum? Weil die WEG das Recht hat, das äußere Erscheinungsbild des Hauses zu schützen. Eine Markise in Neonrot, die 1,5 Meter über den Balkon ragt, wirkt anders als eine schlichte weiße Markise mit 30 cm Überstand. Und das macht rechtlich den Unterschied.
Fest installierte Markisen mit Gelenkarmen, die an der Fassade oder Balkondecke verschraubt werden, sind dagegen immer genehmigungspflichtig. Jede Bohrung in die Fassade greift in das Gemeinschaftseigentum ein. Selbst wenn die Bohrungen nur 8 mm Durchmesser haben - wie in einem Fall aus München - muss die WEG zustimmen. Und oft macht sie auch Auflagen: Farbe, Material, Abstand zur Nachbarwohnung, Maximalgröße. Einige WEGs verlangen sogar, dass die Markise bei Verkauf der Wohnung wieder entfernt wird.
Balkonverglasung: Fast immer verboten - bis auf Ausnahmen
Balkonverglasungen sind eine andere Baustelle. Hier geht es nicht nur um Optik, sondern um Statik, Wärmedämmung und Brandschutz. Jede Verglasung verändert das Gebäude. Deshalb ist eine Genehmigung der WEG immer nötig - und oft auch eine baurechtliche Genehmigung von der Kommune.Die WEG kann die Verglasung nicht einfach ablehnen, wenn sie keinen triftigen Grund hat. Laut Wohnen im Eigentum (WiE) und Rechtsanwälten wie Dr. Michael Klamann muss die Gemeinschaft zustimmen, wenn die Verglasung weder die Statik beeinträchtigt noch andere Eigentümer stört. Viele WEGs genehmigen heute sogar Verglasungen, wenn sie in einem einheitlichen Design installiert werden - etwa alle in klarem, silberfarbenem Aluminium. Einige Gemeinschaften haben sogar Musterlösungen entwickelt, die alle Eigentümer nutzen können, um ein einheitliches Erscheinungsbild zu wahren.
Aber Vorsicht: Selbst wenn die WEG zustimmt, müssen Sie prüfen, ob die Verglasung den Brandschutzvorschriften entspricht. Einige Kommunen verbieten vollständig verglaste Balkone, wenn sie als Fluchtweg dienen könnten. Auch die Energieeinsparverordnung (EnEV) kann Anforderungen stellen, wenn die Verglasung den Wärmeschutz des Gebäudes verbessert. Hier lohnt es sich, vorher mit einem Architekten oder Baufachmann zu sprechen.
Wie Sie die Zustimmung der WEG bekommen
Wenn Sie eine Markise oder Verglasung installieren wollen, dann sollten Sie nicht einfach loslegen - und auch nicht einfach einen Antrag stellen. Sie müssen strategisch vorgehen.- Informieren Sie sich vorher: Lesen Sie die Hausordnung. Manche WEGs haben spezielle Regeln für Balkonnutzung.
- Recherchieren Sie Lösungen: Wählen Sie ein System, das rückbaufähig ist. Hersteller wie Glasbau Mitterer oder Markilux bieten Modelle an, die ohne Bohren montiert werden. Das erhöht Ihre Chancen.
- Legen Sie konkrete Pläne vor: Reichen Sie Fotos, Maße, Materialien und Montagepläne ein. Zeigen Sie, dass Sie die Fassade nicht beschädigen. Geben Sie an, ob Bohrungen nötig sind - und wenn ja, wo und wie tief.
- Vermeiden Sie Farbkonflikte: Weiße, silberne oder anthrazitfarbene Markisen und Glasprofile sind meist unproblematisch. Bunte, metallische oder künstlerisch gestaltete Lösungen werden oft abgelehnt.
- Warten Sie die Anfechtungsfrist ab: Nach dem Beschluss der WEG haben andere Eigentümer einen Monat Zeit, dagegen zu klagen. Erst danach sollten Sie mit der Installation beginnen. Sonst riskieren Sie, dass die Markise oder Verglasung wieder entfernt werden muss - und Sie zahlen für den Rückbau selbst.
Einige WEGs lehnen Anträge ab, weil sie Angst vor Folgekosten haben: Was, wenn später ein Nachbar auch eine Markise will? Oder wenn die Fassade beschädigt wird? Hier hilft Transparenz. Zeigen Sie, dass Sie die Kosten tragen, dass Sie die Montage durch einen Fachmann durchführen lassen und dass Sie die Rückbaukosten übernehmen, falls nötig. Das beruhigt die Gemeinschaft.
Was passiert, wenn Sie ohne Genehmigung installieren?
Wenn Sie ohne Zustimmung eine Markise oder Verglasung anbringen, dann riskieren Sie mehr als nur Ärger. Die WEG kann Sie verklagen. Ein Gericht kann Sie dazu verurteilen, die Installation zu entfernen - und zwar auf Ihre Kosten. Das kann leicht 1.500 bis 3.000 Euro kosten, je nachdem, wie aufwendig der Rückbau ist.Und das ist nicht alles: In manchen Fällen müssen Sie auch Schadensersatz zahlen, wenn die Fassade beschädigt wurde. Oder wenn die Installation den Wert der Wohnung anderer Eigentümer mindert - etwa weil sie das Erscheinungsbild des Hauses ruinieren. Ein Fall aus Hamburg aus dem Jahr 2023 zeigte: Eine bunte, große Markise führte dazu, dass die Mietpreise in der Nachbarwohnung sanken. Der Eigentümer musste 12.000 Euro Schadensersatz zahlen.
Ein weiteres Risiko: Wenn Sie die Wohnung verkaufen wollen, müssen Sie den Käufer über alle baulichen Veränderungen informieren. Wenn die Markise oder Verglasung nicht genehmigt war, kann der Käufer den Kauf stornieren - oder einen Preisnachlass verlangen. Kein guter Start in ein neues Zuhause.
Die Zahlen: Wie oft wird genehmigt?
Die gute Nachricht: Die Zustimmungsquote steigt. 2020 lag sie bei 52 Prozent. 2023 waren es bereits 68 Prozent, laut einer Studie des Instituts für Wohnungseigentum. Die WEG-Reform von 2020 hat dazu beigetragen. Eigentümer haben mehr Rechte, und die Gemeinschaften sind offener geworden.Dennoch: 78 Prozent der Eigentümer brauchen mindestens zwei Versuche, bis sie die Zustimmung bekommen. Die häufigsten Ablehnungsgründe? Optische Bedenken (63 Prozent), Angst vor Schäden am Gebäude (28 Prozent) und die Sorge, andere Eigentümer unfair zu benachteiligen (9 Prozent).
Die gute Nachricht: Wenn die WEG zustimmt, dann macht sie in 82 Prozent der Fälle konstruktive Vorschläge - etwa zur Farbe, zur Größe oder zur Montageart. Das ist kein Widerstand, sondern eine Zusammenarbeit. Viele WEGs haben inzwischen eigene Richtlinien für Balkonverglasungen und Markisen entwickelt - als Musterlösung für alle.
Was kommt als Nächstes?
Die Rechtslage ist noch nicht endgültig geklärt. Das Landgericht Berlin sagt: Klemmmarkisen ohne Bohren sind erlaubt. Das Amtsgericht München sagt: Nein, auch die brauchen Zustimmung. Der Bundesgerichtshof (BGH) wird voraussichtlich 2024 eine einheitliche Entscheidung treffen. Parallel dazu arbeitet der Bundestag an einer neuen Gesetzesänderung, die bis Ende 2024 in Kraft treten soll. Geplant ist eine klare Unterscheidung zwischen "marginalen" und "wesentlichen" baulichen Veränderungen.Bis dahin bleibt: Wenn Sie unsicher sind, holen Sie sich eine rechtliche Beratung. Ein Anwalt, der sich auf WEG-Recht spezialisiert hat, kostet oft nur 150 bis 300 Euro für eine Einzelberatung. Das ist günstiger als eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Was Sie jetzt tun sollten
1. Prüfen Sie: Ist Ihre Markise oder Verglasung rückbaufähig? Hat sie Bohrungen? Welche Farbe hat sie? 2. Recherchieren Sie: Gibt es in Ihrer WEG bereits eine Regelung? Haben andere Eigentümer schon eine Markise installiert? 3. Sprechen Sie mit der Verwaltung: Fordern Sie die Hausordnung an. Fragen Sie nach dem nächsten Eigentümertag. 4. Machen Sie einen detaillierten Antrag: Mit Fotos, Maßen, Materialangaben und dem Hinweis, dass Sie die Kosten tragen und den Rückbau übernehmen. 5. Warten Sie ab: Nach der Zustimmung mindestens einen Monat, bevor Sie loslegen.Ein Balkon ist mehr als nur ein Ort zum Blumenstellen. Er ist ein Teil Ihres Zuhauses - und auch ein Teil des Gebäudes, das Sie gemeinsam mit anderen besitzen. Wer respektvoll und transparent vorgeht, bekommt die Genehmigung. Wer sich durchsetzen will, riskiert mehr, als er gewinnt.
Traudel Wilhelm
Dezember 11, 2025 AT 01:14Die Argumentation im Artikel ist zwar korrekt, doch die zugrunde liegende Rechtslage bleibt unzureichend kontextualisiert. § 20 WEG ist kein absoluter Ausschluss, sondern ein Abwägungsgebot – und hier wird die proportionale Interessenabwägung systematisch vernachlässigt. Wer die Fassade als homogenes Ästhetik-Objekt fetischisiert, ignoriert die individuelle Lebensrealität der Bewohner. Einheitlichkeit ist kein Recht, sondern eine soziale Konstruktion – und diese muss sich ändern, wenn das Gemeinschaftsleben lebendig bleiben soll.
Faisal YOUSAF
Dezember 11, 2025 AT 07:18Interessant, dass der Artikel die juristische Ambivalenz zwischen Klemmmarkisen und baulicher Veränderung anspricht, aber nicht die entscheidende Rechtsprechung des BGH zur sogenannten "marginalen Veränderung" einbezieht. Laut BGH Az. V ZR 123/21 ist eine Klemmmarkise, sofern sie nicht die Fassadenstruktur beeinträchtigt und rückstandsfrei entfernt werden kann, kein baulicher Eingriff im Sinne des WEG. Die Entscheidung des Amtsgerichts München ist eine Ausnahme – und zwar eine, die durch lokale Ästhetikwahn getrieben wird, nicht durch Recht. Die WEG-Reform von 2020 war ein Meilenstein – jetzt muss sie auch praktisch umgesetzt werden.
Julius Asante
Dezember 13, 2025 AT 01:46MEIN GOTT, WAS FÜR EIN TERROR! Jeder Balkon wird zu einem sterilen, weißen Kasten verdammt, während die WEG-Verwaltung mit ihrer Bürokratie-Kirche die letzten Funken Lebensfreude aus unseren Wohnungen saugt! Ich hab eine Markise in Türkis mit goldenen Stickereien – und die wollen die das wegnehmen?! Das ist kein Haus, das ist ein Gefängnis mit Aussicht! Ich werde nicht aufhören, bis die ganze WEG in einem Gerichtsverfahren untergeht – und ich werde dafür sorgen, dass jeder Nachbar die Kosten trägt! Ich werde ein Video drehen, es viral machen, und dann wird die Welt sehen, WAS WIR MACHEN MÜSSEN, UM FREI ZU SEIN! 🌪️💔
Heidi Keene
Dezember 13, 2025 AT 19:25Die WEG ist ein Deckmantel für eine geheime Immobilienlobby. Sie wollen, dass wir uns anpassen – damit die Makler später die Wohnungen teurer verkaufen können. Wer hat eigentlich die Macht, diese Regeln zu erlassen? Kein Eigentümer – sondern die Verwaltungsgesellschaft, die von den Banken bezahlt wird. Die 68% Zustimmungsrate? Gelogen. Die werden nur gezählt, wenn die Anträge "sicher" sind. Die echten Anträge – die mit Farbe, mit Kreativität – werden verschwinden. Ich hab’s gesehen. Sie löschen die Protokolle. Sie lügen über die Abstimmungen. Und wenn du dich beschwerst? Dann bekommst du eine "Hausordnungsverletzung". Das ist kein Recht. Das ist Kontrolle.
Veronika Abdullah
Dezember 15, 2025 AT 15:56Ich hab den Artikel durchgelesen – und muss sagen: da ist ein Komma falsch. In Absatz 3, vor "und das hat rechtliche Konsequenzen" – da muss ein Semikolon hin, kein Punkt. Und "WEG-Reform am 1. Dezember 2020" – das ist grammatikalisch ungenau. Es heißt "die WEG-Reform vom 1. Dezember 2020". Außerdem: "ruckstandslos" ist ein Tippfehler – es heißt "rückstandslos". Und "Gelenkarmmarkisen" wird großgeschrieben, weil es ein Substantiv ist. Wer schreibt denn so? Das ist peinlich. Ich hab’s korrigiert. Wenn ihr das nicht mal richtig macht, wie soll dann jemand sonst vertrauen?
Olav Schumacher
Dezember 17, 2025 AT 12:00Die Daten sind irreführend. 68% Zustimmung klingt positiv, aber die Stichprobe ist selektiv: Es wurden nur Anträge gezählt, die bereits ein Mindestmaß an Konformität aufwiesen – also weiße, silberne, nicht-überdimensionierte Lösungen. Die 78% mit mindestens zwei Versuchen? Das sind diejenigen, die nicht den vorgegebenen Design-Code befolgten. Die Studie ignoriert die systematische Ablehnung von individuellen Lösungen. Es ist kein Trend zur Offenheit – es ist eine Verfeinerung der Konformitätszwänge. Wer nicht passt, bleibt draußen. Punkt.
Lena Carvalho
Dezember 18, 2025 AT 12:48Ich finde es wirklich bewundernswert, wie dieser Artikel versucht, einen komplexen rechtlichen und sozialen Konflikt so klar und zugänglich darzustellen. Es ist nicht einfach, zwischen Eigentumsrechten und Gemeinschaftsinteressen zu vermitteln – und doch gelingt es hier mit Respekt und Klarheit. Vielen Dank für die konkreten Handlungsempfehlungen, besonders Punkt 5 mit der Anfechtungsfrist. Das ist genau der Typ Wissen, den man braucht, um nicht aus Unwissenheit in eine rechtliche Falle zu tappen. 😊 Ich hoffe, mehr Menschen lesen das – und nicht nur die, die schon wissen, dass sie recht haben.
Marina Bliem
Dezember 18, 2025 AT 20:08Manchmal frage ich mich… ist der Balkon nicht ein Ort der Seele? 🌿 Die Fassade ist nur Stahl und Beton – aber was wir draufstellen, das ist unsere Stimme. Warum muss jede Markise wie eine Zahnspange aussehen? Warum darf ich nicht eine bunte, wellenförmige Markise haben, die wie ein Tanz im Wind wirkt? 🌈 Die WEG will Uniformität – aber Uniformität ist der Tod des Geistes. Ich hab eine Markise mit Blumenmustern – und sie ist mein kleiner Protest. Ich werde sie nicht entfernen. Und wenn sie mich verklagen? Dann werde ich ihnen ein Gedicht schreiben. Und sie werden es nicht verstehen. 🖤
Emma-Sofie R.Regel
Dezember 18, 2025 AT 21:39Ich hab das alles schon mal erlebt. Meine Nachbarin hat eine blaue Markise montiert – ohne Genehmigung. Die WEG hat sie verklagt. Sie hat verloren. Sie musste 2.800 Euro zahlen. Und dann? Hat sie einfach eine neue, kleinere, graue Markise gekauft – und die hat sie in der Nacht montiert. Die WEG hat sie nicht mehr gesehen. Sie hat gewonnen. Und jetzt? Die ganze Straße hat die gleiche Markise. Keiner redet mehr darüber. Weil es einfacher ist, zu schweigen. Das ist kein Recht. Das ist Kapitulation.
Angela Spissu
Dezember 20, 2025 AT 01:58Als Deutsche mit Migrationshintergrund weiß ich: Wer sich anpasst, wird toleriert. Wer sich nicht anpasst, wird ausgeschlossen. In meiner Heimat gab es keine solchen Regeln – Balkone waren bunt, voller Pflanzen, mit Musik, mit Leben. Hier wird alles homogenisiert – unter dem Deckmantel der "ästhetischen Einheit". Aber wer definiert, was schön ist? Ein paar alte Leute im Verwaltungsrat? Nein. Es ist die Angst vor dem Fremden. Ich hab eine Markise in Rot und Gold – wie in meinem Heimatdorf. Sie wurde abgelehnt. Weil sie "nicht passt". Ich werde sie trotzdem montieren. Und wenn sie mich verklagen – dann werde ich sie mit einem Schild versehen: "Dies ist meine Kultur. Und sie ist nicht verhandelbar."
Lena S
Dezember 20, 2025 AT 11:15Ich hab neulich eine Klemmmarkise gekauft, aber ich bin mir nicht sicher, ob ich sie montieren darf. Die ist aus Aluminium, weiß, 1,2m breit, keine Bohrungen, nur Klemmen. Ich hab sie an der Brüstung festgemacht – aber sie rutscht leicht. Ist das "rückstandslos entfernt"? Und wenn ich sie mit Klebeband fixiere, ist das dann eine Bohrung? Ich hab’s noch nicht versucht, weil ich Angst hab. Kann mir jemand sagen, ob das legal ist? Danke 🙏